Die Einrichtung eines Begleitkreises entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung und des Umweltministeriums, die dieses Gutachten initiiert haben.
Die Einrichtung eines Begleitkreises entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung und des Umweltministeriums, die dieses Gutachten initiiert haben.