Hier finden Sie die Präsentation der Sitzung.

Kurze Zusammenfassung der Fragen/Diskussionen bei der Sitzung vom 23.2.2022

Über die Präsentation hinaus wurden folgende Punkte angesprochen:

  • Wurde die SVA genehmigungskonform betrieben und gilt das auch für den geplanten eingeschränkten Betrieb?
    Gegenstand eines der Sachverständigengutachten. Erkenntnisse aus der Explosion werden insbesondere im Sicherheitsbericht berücksichtigt.
  • Gibt es ein Monitoring des LANUV als Konsequenz der nach der Explosion festgestellten Schadstoffniederschläge?
    Herr Stürmer/Umweltministerium klärt das.
  • Welche Kapazität hat die für die eingeschränkte Inbetriebnahme vorgesehene Anlage VA-1?
    Maximale Kapazität 80.000 Jahrestonnen. Wie weit diese ausgenutzt werden kann, hängt u.a. von den Eigenschaften der Abfälle ab und kann noch nicht abgeschätzt werden.
  • Interner Notfallplan
    • Öffentlich zugänglich?
    • Es gab nach der Explosion Probleme bei der Evakuierung
  • Der interne Notfallplan wird zur Zeit noch vom Team Jochum untersucht. In wie weit er öffentlich gemacht werden kann, ist nicht unsere Entscheidung. Im Hinblick auf die Sicherheit ist das nicht relevant.
  • Externer Notfallplan
    • Öffentlich zugänglich?
    • Warndurchsagen der Feuerwehr nicht überall verständlich, „zu schnell“

Nicht Gegenstand dieser Untersuchung

  • Können alle Sachverständigengutachten veröffentlicht werden?
    Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dies bei der Mehrzahl der Gutachten nicht möglich. Im Bericht des Teams Jochum, der öffentlich gemacht werden wird, werden Erkenntnisse aus Sachverständigengutachten, auf die wie uns beziehen, ausführlich erläutert werden.
  • Werden weitere Schritte zur Inbetriebnahme auch durch Team Jochum und den Begleitkreis begleitet?
    Hierüber muss zu gegebener Zeit entschieden werden.

Von Currenta wurde noch die Antwort auf folgende Frage nachgereicht:

  • Warum ist die „Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 25 Landesabfallgesetz“ nicht mehr gültig?
    Antwort Currenta
    Die Zulassung gemäß § 25 Landesabfallgesetz in NRW hat verschiedene Module. Die CUR ist für das Modul Wasser zertifiziert und zugelassen. Grund hierfür ist die Pflicht zur Zulassung in NRW zur Untersuchung von Sicker- und Grundwässern und der Untersuchung von weiteren Abwässern.Das Modul Abfall wurde seitens CUR vor 2 Jahren nicht weiter verlängert. Dieser Teil bezieht sich grundsätzlich auf die Untersuchungen im Rahmen der Deklaration von Abfällen. Diese Geschäft war zu diesem Zeitpunkt vom damaligen Volumen her als Modell nicht tragbar oder besser nicht wirtschaftlich darstellbar. Aktuell wird die neue Zulassung wieder vorbereitet, hier mit Blick auf die geänderte Prozesslandschaft.


Generell existiert eine Zertifizierung der CUR-Analytik gemäß ISO 17025.